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AGBs

§ 1 Geltungsbereich
Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma W. ARNOLD GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäfts-bedingungen. Sie gelten mithin auch für alle künftigen Geschäfte auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Angebote
1. Die in den Verkaufsprospekten, Anzeigen und sonstigem Werbematerial enthaltenen Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben- freibleibend und unverbindlich.
2. Der Käufer ist an seinen Auftrag 4 Wochen gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt der Verkäufer die Annahme des Auftrages nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
3. Änderungen und Ergänzungen sowie sonstige Nebenabreden sind nur mit schriftlicher Bestätigung der Firma W. ARNOLD GmbH gültig.

§ 3 Kaufverträge/Werkverträge
Die Verträge zwischen der Firma W. ARNOLD GmbH und ihren Abnehmern sind Kauf- oder Werkverträge, die durch etwaige Finanzierungsvereinbarung des Abnehmers mit Dritten nicht berührt werden. Insbesondere bleibt die Zahlungsverpflichtung des Abnehmers unabhängig von Finanzierungsverträgen des Abnehmers mit Dritten.

§ 4 Preise, Preisänderungen
1. Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen Höhe.
2. Die Preise verstehen sich vorbehaltlich abweichender Vereinbarung ausschließlich Verpackung und Fracht, die gesondert berechnet werden.
3. Liegen zwischen dem Vertragsabschluß und der Auslieferung mehr als 6 Monate, ist die Firma W. ARNOLD GmbH berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Preisliste anzuwenden.

§ 5 Lieferfristen
1. Die Firma W. ARNOLD GmbH bemüht sich, die angegeben Liefertermine einzuhalten. Gerät sie hiermit in Verzug, so hat der Abnehmer ihr eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen, die mit Eingang der Fristsetzung beim Verkäufer beginnt.

§ 6 Transport- und Gefahrenübergang
1. Die Gefahr geht auf den Abnehmer über, sobald die Sendung das Werk der Firma W. ARNOLD GmbH verlassen hat oder dem Transportunternehmen übergeben worden ist.
2. Die Firma W. ARNOLD GmbH ist nicht verpflichtet, Lieferungen auf Rechnung des Abnehmers zu versichern.

§ 7 Gewährleistung
1. Bei Sachmängeln liefert die Firma W. ARNOLD GmbH nach ihrer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit der Auslieferung.
3. Der Abnehmer verpflichtet sich die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und dem Verkäufer hiervon schriftlich Mitteilung zu machen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Firma W. ARNOLD GmbH bereitzuhalten. Werden bei der Anlieferung erkennbare Mängel dem Verkäufer nicht spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Anlieferung schriftlich mitgeteilt, so sind jedwede Gewährleistungsansprüche aufgrund dieser Mängel ausgeschlossen.
4. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Abnehmer nach seiner Wahl Minderung oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen.
5. Die Firma W. ARNOLD GmbH steht dem Abnehmer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung, insbesondere den Einbau ihrer Produkte zur Verfügung. Sie haftet für derartige Beratung jedoch nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde und darüber hinaus nur im Rahmen des Absatzes 6.
6. Über die vorstehenden Absätze hinausgehenden Schaden-ersatzansprüche wegen Nichterfüllung, der Verletzung verträglicher Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma W. ARNOLD GmbH als auch gegen ihre Erfüllungs bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder groben fahrlässig verursacht wurde.
7. Mangelfreie Lieferungen können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma W. ARNOLD GmbH zurückgenommen werden. In diesem Falle werden dem Abnehmer unter der Voraussetzung einer frachtfreien und einwandfreien Anlieferung 80 % des Warenwertes gutgeschrieben.

§ 8 Gewährleistung und Produkthaftung bei Exporten
1. Die Produkte der Firma W. ARNOLD GmbH entsprechen deutschen Bau- und Sicherheitsvorschriften. Für eine Übereinstimmung mit ausländischen Vorschriften übernehmen wir vorbehaltlich einer besonderen und ausdrücklichen Vereinbarung im Einzelfall keine Garantie. Ein Weiterexport erfolgt daher stets auf eigene Gefahr.
2. Etwaige Rückgriffsansprüche unserer Abnehmer gegen uns aus gesamatschuldnerischer Haftung, Bereicherung oder dem Gesichtspunkt der Produkthaftung bestimmen sich unter Ausschluß der Anwendung ausländischen Rechts nach Haftungsgrund, -umfang und Höhe ausschließlich nach deutschem materialem Recht. In diesem Rahmen beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden, soweit nicht wegen Vorsatzes oder groben Verschuldens eine darüber hinausgehende Haftung nach deutschem Recht unabdingbar ist.
3. Wird die Firma W. ARNOLD GmbH von dritter Seite nach einer ausländischen Rechtsordnung für Schäden in Anspruch genommen, deren Verursachung in die Sphäre unseres Abnehmers fällt, sind wir berechtigt, bei unserem Abnehmer Rückgriff zu nehmen und auch die Erstattung etwaiger Kosten der Rechtsverteidigung zu verlangen. Dem vom Abnehmer zu tragenden Risiko sind Ansprüche Dritter hierbei insbesondere insoweit zuzurechnen, als die über den in Absatz 2 definierten Haftungsumfang hinausgehen und ein Exportgeschäft des Abnehmers betreffen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Firma W. ARNOLD GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Abnehmer jetzt oder künftig zustehen, behält sich die Firma W. ARNOLD GmbH das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
2. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware, wird der Abnehmer auf das Eigentum der Firma W. ARNOLD GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
3. Der Abnehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und weiterzuveräußern, solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber die Firma W. ARNOLD GmbH nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder sonstigem Rechtsgrund, bezüglich derselben entstehenden Forderungen tritt der Abnehmer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an die Firma W. ARNOLD GmbH ab. Die Firma W. ARNOLD GmbH ermächtigt den Abnehmer widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung der Firma W. ARNOLD GmbH im eigenen Namen einzuziehen. Ein Widerruf dieser Einzugsermächtigung ist nur zulässig, wenn der Abnehmer sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug befindet.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Abnehmers – insbesondere auf Zahlungsverzug – ist die Firma W. ARNOLD GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Abnehmers gegen Dritte zu verlangen. In der Rücknahme sowie in einer etwaigen Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma W. ARNOLD GmbH liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 10 Zahlungen
1. Rechnungen der Firma W. ARNOLD GmbH sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Bei Erstkunden erfolgt die Lieferung gegen Nachnahme. Desweiteren behält sich die W. Arnold GmbH vor, gesonderte Zahlungs-bedingungen in der Auftragsbestätigung zu vereinbaren
2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Firma W. ARNOLD GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen auch ohne gesonderte Vereinbarung zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. In Abweichung der §§ 366, 367 BGB ist die Firma W. ARNOLD GmbH berechtigt, auch bei abweichender Leistungsbestimmung des Abnehmers festzulegen, auf welche Forderungen einzelne Zahlungen des Käufers zu verrechnen sind.
3. Im Falle des Verzuges ist die jeweilige Restforderung der Firma W. ARNOLD GmbH mit 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Gerät der Abnehmer mit seinen Zahlungen in Verzug, so werden auch alle etwaigen weiteren Forderungen der Firma W. ARNOLD GmbH sofort zur Zahlung fällig, sofern Verzug für mindestens 10 % der gesamten Forderungen eingetreten ist.
4. Die Aufrechnung gegen Ansprüche der Firma W. ARNOLD GmbH ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 11 Gerichtsstand Ist der Abnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder hat er im Inland keinen Gerichtsstand, so gilt Offenbach als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund.